Willkommen in der Kanzlei Holger Barth
Der für meine Internetpräsenz gewählte Name ARZTRECHTplus steht für den Mehrwert einer fundierten rechtlichen Begleitung von Ärztinnen und Ärzten in beruflichen Angelegenheiten. In Haftungsangelegenheiten umfasst er auch die sachliche und engagierte rechtliche Begleitung von Patientinnen und Patienten.
Aktuell: Vergütung der Psychotherapeuten
Beitrag von Rechtsanwalt Holger Barth zur Vergütung der Psychotherapeuten innerhalb der GKV
Meine im Jahr 2000 gegründete Anwaltskanzlei hat sich auf dem Gebiet des Arztrechts spezialisiert. Hier betreue ich schwerpunktmäßig Ärzte, die innerhalb des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung als Vertragsärzte tätig sind oder sich als Vertragsärzte niederlassen möchten.
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ARZTRECHTplus
bringt zum Ausdruck, dass sich eine professionelle Begleitung nicht in
rechtlichen Überlegungen und Strategien erschöpfen darf,
sondern in einem umfassenderen Sinne auf soziale Kompetenz und
wirtschaftlichen Sachverstand angewiesen ist.
Die Anliegen der
Ärztinnen und Ärzte verweisen über das ohnehin schon
breite Spektrum des Arztrechts hinaus auf weitere Rechtsgebiete,
innerhalb derer ich als begleitender Anwalt entweder selbst kompetent
bin oder auf ein Netz von qualifizierten Beratern zurückgreifen
kann.
Tätigkeitsgebiete
Die wichtigsten Tätigkeitsgebiete, für deren Bearbeitung ich auch nichtärztlichen Mandanten überregional zur Verfügung stehe, sind neben dem Arztrecht als Plus das Immobilien- und Mietrecht jeweils mit folgenden Teilgebieten:
Arztrecht
- Vertragsarztrecht
- Vertragsgestaltung für Ärzte
- Arzthaftungsrecht
- Ärztliches Berufsrecht
- Arztstrafrecht
Plus
Immobilien- und Mietrecht
- Wohnraummietrecht
- Geschäftsraummietrecht
- Privates Baurecht
- Grundstückszivilrecht
- Wohnungseigentumsrecht
Kooperationspartner im Arztrecht
- Im Vertragsarztrecht kooperiere ich mit Herrn
Prof. Dr. Andreas Hänlein, Universität Kassel. - Im Arztstrafrecht kooperiere ich mit Herrn
Prof. Dr. Walter Perron, Universität Freiburg.