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Aktuell-Archiv

Februar 2007:

Neues Seminar am 14.03.2007 in Freiburg:

„Neues Vertragsarztrecht und Wettbewerbsstärkungsgesetz 2007
Chancen und Risiken in der Praxis“


Themenbereiche des Seminars:

  • Überörtliche Gemeinschaftspraxis; Zweigpraxis; Teilzulassung; Anstellung von Ärzten; Tätigkeit als Vertragsarzt oder im MVZ und im Krankenhaus; jeweils mit Erläuterung der bereits vorliegenden Ausführungsbestimmungen
  • Besondere Versorgungsformen für Haus- und Fachärzte; Integrierte Versorgung; Ambulante Krankenhausbehandlung; Konkurrenzprobleme

Referent: Rechtsanwalt Holger Barth, Freiburg

Termin

Mittwoch, 14. März 2007, 19.30 Uhr
Dauer des Seminars: zirka 90 Minuten
Kostenbeitrag: 25,00 €

Seminarort

Colombi Hotel, Rotteckring 16, 79098 Freiburg

Ihre Anmeldung

Anmeldung per E-Mail: info@arztrechtplus.de.
Telefonische Anmeldung: (07 61) 2 17 08 90
Anmeldung per Fax: (07 61) 2 17 08 91


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Zusätzliche Informationen zum Thema

Am 2.2.07 hat der Bundestag das „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG)“ in der aus nachstehendem Link ersichtlichen Fassung beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 16.2.07 zugestimmt, das in wesentlichen Teilen bereits am 1.4.07 in Kraft treten soll.
Es enthält auch wichtige strukturelle Änderungen für die Tätigkeit von Ärzten und Krankenhäusern auf dem ambulanten Sektor, die in der Öffentlichkeit eher am Rande wahrgenommen werden und in dem Seminar am 14.3.07 zusammen mit dem neuen Vertragsarztrecht 2007 vorgestellt werden sollen.

>> Link zur PDF-Datei (auf www.bundesrat.de, 12,1 MB)

In Bezug auf das neue Vertragsarztrecht sei – für den schnellen Leser – auf ein informatives „Kleines Glossar des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG)“ der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe hingewiesen:

>> Link zur PDF-Datei (62 KB)


Aktuell-Archiv

Dezember 2006 (Seminar zum Thema "Neues Vertragsarztrecht ab 1.1.2007 für Ärzte und Zahnärzte")

Dezember 2005 - Februar 2006 (Gutachten: § 116b Abs. 2 SGB V ist verfassungswidrig, Arzthaftpflicht: Aufklärung über Behandlungsalternativen bei bloßem Verdacht auf Bösartigkeit eines Tumors)

Oktober - November 2005 (Rechtsprechung des BSG/BVerfG zum Rechtsschutz niedergelassener Vertragsärzte gegen Ermächtigungen, Weiterentwicklung des Vertragsarztrechts 2006)

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