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Aktuell-Archiv

März 2007:

Neues Seminar

„Neues Vertragsarztrecht und Wettbewerbsstärkungsgesetz 2007
Chancen und Risiken in der Praxis“

25. April 2007 / Offenburg


(Die Veranstaltung ist auch für Teilnehmer des Seminars vom 14.03.2007 in Freiburg als Wiederholung und Vertiefung sinnvoll.)

Themenbereiche des Seminars:

  • Überörtliche Gemeinschaftspraxis; Zweigpraxis; Teilzulassung; Anstellung von Ärzten; Tätigkeit als Vertragsarzt / im MVZ und im Krankenhaus; jeweils mit Erläuterung der Ausführungsbestimmungen (u.a. BMV-Ä)
  • Besondere Versorgungsformen für Haus- und Fachärzte; Integrierte Versorgung; Ambulante Krankenhausbehandlung
  • Konkurrenzprobleme

Referent: Rechtsanwalt Holger Barth, Freiburg

Termin

Mittwoch, 25. April 2007, 19.30 Uhr
Dauer des Seminars: zirka 90 Minuten
Kostenbeitrag: 25,00 €

Seminarort

Historischer Salmen, Lange Straße 52, 77652 Offenburg

Ihre Anmeldung

Anmeldung per E-Mail: info@arztrechtplus.de
Telefonische Anmeldung: (07 61) 2 17 08 90
Anmeldung per Fax: (07 61) 2 17 08 91


Zusätzliche Informationen zum Thema

Der Schwerpunkt des Seminars wird wiederum auf dem am 1.1.07 in Kraft getretenen neuen Vertragsarztrecht liegen. Wichtige Ausführungsbestimmungen unter anderem in den Bundesmantelverträgen Ärzte (BMW-Ä) und Ärzte/Ersatzkassen (EKV) werden zum Zeitpunkt des Seminars am 25.4.07 voraussichtlich bereits veröffentlicht und vertiefend zu erläutern sein. Sie enthalten neben zahlreichen Begriffsbestimmungen zum neuen Recht grundlegende Neuerungen wie etwa die Regeln zur Präsenzpflicht am Vertragsarztsitz / in "Nebenbetriebsstätten" sowie zur jeweils persönlichen Leitung der Praxis und Leistungserbringung beim Einsatz von angestellten Ärzten. Auch hat der Gemeinsame Bundesausschuss kürzlich eine  Neufassung der Bedarfsplanungs-Richtlinie-Ärzte zur Umsetzung des VÄndG (erste Tranche) beschlossen, über die zu berichten sein wird.

Am 2.2.07 hat weiterhin der Bundestag das „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG)“ in der aus nachstehendem Link ersichtlichen Fassung beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 16.2.07 zugestimmt, das in wesentlichen Teilen bereits am 1.4.07 in Kraft treten soll. Es enthält auch wichtige strukturelle Änderungen für die Tätigkeit von Ärzten und Krankenhäusern auf dem ambulanten Sektor, die in der Öffentlichkeit eher am Rande wahrgenommen werden und in dem Seminar am 25.04.07 zusammen mit dem neuen Vertragsarztrecht 2007 in ihren Grundzügen vorgestellt werden sollen.

>> Link zur PDF-Datei (auf www.bundesrat.de, 12,1 MB)

Schließlich wirft das neue Recht der Vertragsärzte insgesamt auch neue Fragen im Rahmen von offensiven und defensiven Konkurrentenstreitigkeiten auf, zu welchen der Referent Stellung nehmen wird.

In Bezug auf das neue Vertragsarztrecht sei – für den schnellen Leser – ergänzend auf ein informatives „Kleines Glossar des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG)“ der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe hingewiesen:

>> Link zur PDF-Datei (62 KB)


Aktuell-Archiv

Februar 2007 (Seminar „Neues Vertragsarztrecht und Wettbewerbsstärkungsgesetz 2007 – Chancen und Risiken in der Praxis“ am 14.03.07)

Dezember 2006 (Seminar zum Thema "Neues Vertragsarztrecht ab 1.1.2007 für Ärzte und Zahnärzte")

Dezember 2005 - Februar 2006 (Gutachten: § 116b Abs. 2 SGB V ist verfassungswidrig, Arzthaftpflicht: Aufklärung über Behandlungsalternativen bei bloßem Verdacht auf Bösartigkeit eines Tumors)

Oktober - November 2005 (Rechtsprechung des BSG/BVerfG zum Rechtsschutz niedergelassener Vertragsärzte gegen Ermächtigungen, Weiterentwicklung des Vertragsarztrechts 2006)

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