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Aktuell: Arzthaftung

26. Januar 2010

Aktuelle Fragen der Arzthaftung

Am 26.1.2010 hat Rechtsanwalt Holger Barth im Rahmen der von den Freiburger Anwaltskanzleien Barth, Dr. Fricke & Partner und Fuhrmann & Tröscher organisierten Vortragsveranstaltung "Gutes Recht" im Bürgerhaus in Freiburg-Zähringen einen Vortrag gehalten zum Thema "Aktuelle Fragen der Arzthaftung". Die zugehörigen wichtigsten Folien können über folgenden Link als PDF abgerufen werden:

Folien zum Vortrag vom 26.1.2010

Fragen hierzu können Sie gerne an den Verfasser richten. 

6. November 2009:

Mutmaßlich fehlerhafte Hüftimplantate: Großkugelkopf (Metasul® LDH®) mit Pfanne (Durom®), Schaft und Konusadapter

In jüngster Zeit wurden mutmaßlich fehlerhafte Hüftimplantatsysteme von der Schweizer Firma Zimmer GmbH (oder einer Rechtsvorgängerin) in der Schweiz hergestellt und von der Firma Zimmer Germany GmbH in Deutschland in den Verkehr gebracht. Die problembehafteten Hüftendoprothesen, die unter anderem im Lorettokrankenhaus in Freiburg (Chefarzt Dr. Marcel Rütschi) bei etwa 770 Patienten und bundesweit wohl bei mindestens weiteren 300 Patienten implantiert wurden, verursachen in zahlreichen Fällen erhebliche gesundheitliche Probleme infolge Metallabriebs im Bereich des Konusadapters (Immunreaktion mit Osteolyse, das heißt Knochenauflösung). Eine kanadische Studie hat unter anderem aufgrund der Messung von Metall-Ionen im Blut ein Redesign der modularen Endoprothese empfohlen.

Die Firma Zimmer verortet nun in einer unter dem 20.10.2009 im Internet veröffentlichten Stellungnahme die Fehlerquelle nach hauseigenen Untersuchungen bei dem renommierten Operateur und seinen Freiburger ärztlichen Kollegen, namentlich in einer "unzureichenden Schlaglast auf dem Prothesenkopf während der Implantation", mithin in zu schwachen Hammerschlägen bei der Montage des Großkugelkopfes auf dem Schaft. Zwischenzeitlich existiert allerdings schon eine erste Variante dieser (von Zimmer kommentarlos geänderten) Stellungnahme, die nun lediglich noch darauf abstellt, die Probleme seien das "Ergebnis eines ungenauen Montierens des Konus". Denn die Firma hat wohl zwischenzeitlich bemerkt, dass unterschiedliche OP-Anleitungen des eigenen Hauses existierten, die anfänglich (vor 2007) selbst lediglich "einen sanften Schlag" als ausreichend angegeben haben. Ein ganzes Operationsteam soll also hier nun über Jahre hinweg zwar nicht mehr zu schwach gehämmert, jedoch ungenau montiert haben. Die Volte spricht für sich. Ein Rückruf des Implantatsystems, der allerdings, worauf auch die kanadische Studie hindeutet, indiziert sein könnte, wird nicht erwogen.

Der Verfasser betreut entsprechende Mandate für Patienten - bei zumeist indizierter Revisionsoperation - und wird an dieser Stelle in Kürze näher über die sich stellenden Sach- und Rechtsfragen an der schwierigen Schnittstelle zwischen Arzthaftung und internationaler Produkthaftung für Medizinprodukte berichten.

Patienten, bei denen (im Endoprothesenpass erkennbar) das im Betreff genannte Hüftsystem implantiert wurde und die noch kein Informationsschreiben ihrer Klinik hierzu erhalten haben, sollten im eigenen Interesse unabhängige ärztliche Beratung in Anspruch nehmen.