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Aktuell-Archiv

14. Oktober 2011:

Ambulante spezialärztliche Versorgung - Fluch oder Segen für die Vertragsärzte -

Zu diesem Thema hat Rechtsanwalt Holger Barth am 14.10.2011 einen Vortrag vor Rechtsanwälten im "Wiesbadener Arbeitskreis für Arzt- und Vertragsarztrecht" gehalten. Die Ambulante spezialärztliche Versorgung (ASV), also § 116b SGB V in der Fassung des Gesetzesentwurfs eines GKV-VStG vom 05.09.2011 (BT-Drucks. 17/6909), wirft zahlreiche ungelöste Rechts- und Rechtsschutzfragen auf, die in dem Vortrag aus Sicht der Vertragsärzte angerissen und beleuchtet werden. Weder verlässt die ASV hiernach (entgegen dem Motto aus den Eckpunkten des BMG zum Versorgungsgesetz "wer kann, der darf") wirklich den Rahmen der Bedarfsplanung (Problem auch für externe Bewerber wegen eines Sonderbedarfs), noch garantiert sie niedergelassenen Vertragsärzten in der Bilanz der Chancen und Risiken der Neuregelung faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den Sektoren ("wer darf, der kann"). Ein vorübergehender Geldsegen für teilnahmeberechtigte Spezialärzte in der Form mengenmäßig (zunächst) nicht begrenzter Vergütung ihrer Einzelleistungen nach EBM unmittelbar durch die Krankenkassen darf über die Sprengkraft des geplanten sektorenverbindenden Versorgungsbereichs für das vertragsärztliche System nicht hinwegtäuschen.

Die Folien zum Vortrag können unter folgendem Link abgerufen werden:

Im weiteren parlamentarischen Verfahren ist noch (sehr kurzfristig!) mit gewichtigen Änderungen des GKV-VStG zu rechnen, da der Bundesrat die ASV in ihrer jetzigen Form zu Recht nicht einspruchslos hinnehmen würde. Ebenfalls am 14.10.2011 haben sich vor diesem Hintergrund Vertreter des Bundes und der Länder bei einer Besprechung in Wiesbaden auf Abteilungsleiterebene auf folgendes Eckpunktepapier zur ambulanten spezialärztlichen Versorgung geeinigt:

Eckpunktepapier Bund-Länder zur ASV vom 14.10.2011

03. August 2011:

Bundeskabinett beschließt den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung
- GKV-Versorgungsstrukturgesetz - GKV-VStG -

Der am 03.08.2011 beschlossene Kabinettsentwurf hat nun einschließlich  Begründung einen Umfang von 181 Seiten und kann unter folgendem Link abgerufen werden:

Im weiteren parlamentarischen Verfahren ist noch mit Änderungen des Entwurfs zu rechnen, die genau zu beobachten sein werden. Der politische Wille, das Reformvorhaben ohne wesentliche Abstriche durchzusetzen, erscheint allerdings unverkennbar.

10. Juni 2011:

BMG legt nach Arbeitsentwurf einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung vor GKV-Versorgungsstrukturgesetz - GKV-VSG -

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den Arbeitsentwurf eines GKV-Versorgungsstrukturgesetzes (bislang schlicht "Versorgungsgesetz") vom 25.05.2011 weiterentwickelt und einen ersten Referentenentwurf vorgelegt. Der Referentenentwurf mit Bearbeitungsstand 06.06.2011 hat einschließlich  Begründung einen Umfang von 165 Seiten. Er beinhaltet teilweise tiefgreifende Änderungen vor allem des Rechts der Leistungserbringer. Arbeits- und Referentenentwurf können unter folgenden Links abgerufen werden:


Zwischenzeitlich - am 10.06.2011 - hat das BMG den Referentenentwurf in seiner endgültigen Fassung (169 Seiten) im Internet veröffentlicht:

Besondere Aufmerksamkeit verdient die Neuregelung der so genannten ambulanten spezialärztlichen Versorgung in dem neu gefassten § 116b SGB V. Zur Förderung einer sektorenverbindenden Versorgung wird, so die Begründung, mit dem spezialärztlichen Bereich ein Korridor eröffnet, in dem sowohl Krankenhäuser als auch niedergelassene Fachärzte unter gleichen Voraussetzungen und Bedingungen wettbewerblich die medizinische Versorgung gestalten können. Inwieweit dies mit den neuen Regelungen, die sich von der vertragsärztlichen Bedarfsplanung (entgegen manchen Verlautbarungen) nicht vollständig lösen, gelingen kann, bleibt zu prüfen. Insbesondere für niedergelassene Onkologen, die in  Beufsausübungsgemeinschaft tätig sind, könnten sich jedenfalls in Kooperation mit entsprechend qualifizierten zugelassenen Krankenhäusern beachtliche Chancen bieten.

Nach der Planung des BMG wird der Entwurf zunächst mit weiteren betroffenen Ministerien abgestimmt. Der Kabinettsentwurf wird Anfang August erwartet. Zeitplan für das Versorgungsgesetz (Quelle: AOK-Bundesverband):

  • Fachanhörung im BMG - Ende Juni 2011
  • Kabinettsentwurf - 3. August 2011
  • 1. Durchgang im Bundesrat - 23. September 2011
  • 1. Lesung im Bundestag - 29. September 2011
  • Anhörung im BT-Gesundheitsausschuss - 27. Oktober 2011
  • 2. und 3. Lesung im Bundestag - 11. November 2011
  • 2. Durchgang im Bundesrat - 16. Dezember 2011
  • Inkrafttreten - 1. Januar 2012

10. Februar 2011:

LSG Essen stoppt die Ambulanzzulassung einer Klinik nach § 116b SGB V und bekräftigt den Rechtsschutz der Vertragsärzte

Mit Beschluss vom 09.02.2011 (L 11 KA 91/10 B ER) hat sich auch das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen dafür ausgesprochen, dass in einschlägiger Konkurrenzsituation stehende, nachteilig betroffene Vertragsärzte berechtigt sind, die Bestimmung eines Krankenhauses zur spezialärztlichen ambulanten Behandlung nach § 116b Abs. 2 SGB V anzufechten.

Der Beschluss erging wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache ausnahmsweise aufgrund mündlicher Verhandlung vor dem 11. Senat, an welcher der Verfasser als Prozessbeobachter teilgenommen hat. Auf die Eilmeldung von RA Holger Barth unter

ANWALT.DE

sei hierzu einstweilen verwiesen. Eine Kurzbesprechung der schriftlichen Gründe ist vorgesehen für Arzt- und Medizinrecht kompakt 3 | März 2011.

12. Dezember 2010:

AMBULANTE BEHANDLUNG NACH § 116 B SGB V
Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 27.10.2010

Mit Urteil vom 27.10.2010 (Az: S 18 KR 312/10) hat das Sozialgericht (SG) Dresden erstmals auch in einem Hauptsacheverfahren qualifiziert betroffenen Vertragsärzten ein Anfechtungsrecht gegen die Zulassung bzw. „Bestimmung“ eines Krankenhauses zur ambulanten Behandlung nach § 116b SGB V zugesprochen. Das SG folgt damit der Gesetzesauslegung des LSG Sachsen im vorangegangenen Eilverfahren (Beschluss vom 3.6.2010, Az: L 1 KR 94/10 B ER) und stützt das Ergebnis mit gewichtigen verfassungsrechtlichen Argumenten. Das SG hat die vereinbarte Sprungrevision zum Bundessozialgericht zugelassen.

Auf den zusammenfassenden Beitrag von RA Holger Barth unter

ANWALT.DE

sei hierzu verwiesen (vorgesehen für Arzt- und Medizinrecht kompakt 1 | Januar 2011).

Aktuell-Archiv

Mai - September 2010 (Vortrag von RA Holger Barth zum Konkurrenzschutz bei § 116b SGB V / SG Hannover zum Konkurrenzschutz bei § 116b SGB V /  Stockmar/Barth zum Beschluss des LSG Sachsen vom 03.06.2010 (L 1 KR 94/10 B ER) / BSG zur Zulassung von Psychotherapeuten wegen Sonderbedarfs / LSG Sachsen und SG Dresden zur Anfechtung einer Ambulanzzulassung nach § 116b SGB V)  

Juni - Dezember 2009 (Vortrag von RA Holger Barth zum defensiven Konkurrenzschutz / BSG zur Anfechtung einer Filialgenehmigung / SG Dresden zur Anfechtung einer Ambulanzzulassung nach § 116b SGB V / BSG zur Anfechtung einer Zulassung wegen Sonderbedarfs)

März - April 2009 (§ 116b SGB V: Versorgungssituation und Rechtsschutz der Vertragsärzte / BSG zu den Kooperationsverträgen der Krankenhäuser mit Vertragsärzten / Anfechtung der Zulassung oder Ermächtigung wirkt nicht zurück)

Juni - September 2008 (Verfassungsbeschwerden unmittelbar gegen § 116b SGB V: Vertragsärzte müssen zunächst den Rechtsweg zu den Sozialgerichten beschreiten)

Februar 2008 (Teilausschreibung des Vertragsarztsitzes? – Neue Freiheiten im Vetragsarztrecht)

Januar 2008 (Praxisabgabe im gesperrten Planungsbereich – Kaufpreisdiktat nach Ausschreibung des Vertragsarztsitzes)

August - September 2007 (Regelung über die Zulassung von Krankenhausambulanzen auch in der Fassung des GKV-WSG verfassungswidrig / RA Holger Barth ist „Fachanwalt für Medizinrecht“)

März 2007 (Seminar „Neues Vertragsarztrecht und Wettbewerbsstärkungsgesetz 2007 – Chancen und Risiken in der Praxis“ am 25.04.07)

Februar 2007 (Seminar „Neues Vertragsarztrecht und Wettbewerbsstärkungsgesetz 2007 – Chancen und Risiken in der Praxis“ am 14.03.07)

Dezember 2006 (Seminar zum Thema "Neues Vertragsarztrecht ab 1.1.2007 für Ärzte und Zahnärzte")

Dezember 2005 - Februar 2006 (Gutachten: § 116b Abs. 2 SGB V ist verfassungswidrig, Arzthaftpflicht: Aufklärung über Behandlungsalternativen bei bloßem Verdacht auf Bösartigkeit eines Tumors)

Oktober - November 2005 (Rechtsprechung des BSG/BVerfG zum Rechtsschutz niedergelassener Vertragsärzte gegen Ermächtigungen, Weiterentwicklung des Vertragsarztrechts 2006)